Antrag auf Namensänderung online ausfüllen
Antrag auf öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz (NamÄndG). Vorname oder Familienname können geändert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Familienrechtliche Namensänderungen (bei Heirat, Scheidung) erfolgen über das Standesamt.
So füllen Sie Antrag auf Namensänderung aus
Wichtigen Grund dokumentieren
Dokumentieren Sie den wichtigen Grund für die Namensänderung: ärztliche Atteste bei seelischer Belastung, Nachweise bei Gewaltschutz, Erklärung bei Integrationsgründen.
Antrag ausfüllen
Füllen Sie den Antrag auf Namensänderung aus: aktueller Name, gewünschter Name, Begründung, persönliche Daten und Familienstand.
Unterlagen beifügen
Personalausweis, Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde, polizeiliches Führungszeugnis, Einkommensnachweise (für die Gebührenberechnung) und Belege für den wichtigen Grund.
Antrag einreichen
Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen Behörde ein. Die Bearbeitungszeit beträgt 2-6 Monate. Die Gebühren liegen zwischen 2,50 und 1.022 EUR je nach Umfang.
Über Antrag auf Namensänderung
Wer braucht dieses Formular
Personen, die ihren Vor- oder Familiennamen aus wichtigem Grund ändern möchten. Wichtige Gründe sind z. B. anstößige oder lächerliche Namen, seelische Belastung, Schutz vor Gewalt oder Integration bei ausländischen Namen.
Wo einreichen
Bei der zuständigen Namensänderungsbehörde (in der Regel das Standesamt oder Ordnungsamt der Gemeinde/Stadt). Die Zuständigkeit variiert je nach Bundesland.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-03-01
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Kein wichtiger Grund: Ein bloßer Wunsch nach einem anderen Namen reicht nicht aus. Es muss ein wichtiger Grund vorliegen, der das Interesse an der Namensbeibehaltung überwiegt.
- Falsches Verfahren gewählt: Namensänderungen bei Heirat, Scheidung oder Adoption laufen über das Standesamt (BGB), nicht über das NamÄndG. Das öffentlich-rechtliche Verfahren ist nur für sonstige Fälle.
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Was kostet eine Namensänderung?
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