Patientenverfügung online ausfüllen
Die Patientenverfügung ist ein rechtlich verbindliches Dokument, in dem eine volljährige Person festlegt, welche medizinischen Maßnahmen sie in bestimmten Situationen wünscht oder ablehnt, falls sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist. Sie richtet sich an Ärzte, Pflegepersonal und den Bevollmächtigten und ist seit 2009 im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1827 BGB) gesetzlich geregelt.
So füllen Sie Patientenverfügung aus
Situationen festlegen
Beschreiben Sie konkret, in welchen gesundheitlichen Situationen die Verfügung gelten soll: z. B. bei unheilbarer Erkrankung im Endstadium, bei dauerhafter Bewusstlosigkeit, bei fortgeschrittener Demenz oder bei schwerstem Hirnschaden.
Behandlungswünsche formulieren
Legen Sie für jede Situation fest, welche Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen: künstliche Beatmung, künstliche Ernährung, Wiederbelebung, Dialyse, Antibiotikagabe, Schmerz- und Symptombehandlung.
Ort der Behandlung und Pflege
Geben Sie an, ob Sie im Krankenhaus, im Pflegeheim oder zu Hause versorgt werden möchten. Äußern Sie Wünsche zur Sterbebegleitung und seelsorgerischen Betreuung.
Zusätzliche Wünsche und Wertvorstellungen
Erläutern Sie Ihre persönlichen Wertvorstellungen, religiösen Überzeugungen und Ihre Haltung zu Leben und Tod. Diese Informationen helfen Ärzten, Ihre Verfügung auszulegen, wenn eine Situation nicht genau beschrieben wurde.
Unterschreiben und aufbewahren
Unterschreiben Sie die Patientenverfügung eigenhändig mit Datum. Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich, aber möglich. Informieren Sie Ihre Vertrauensperson und Ihren Hausarzt und hinterlegen Sie die Verfügung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.
Über Patientenverfügung
Wer braucht dieses Formular
Jede volljährige Person kann und sollte eine Patientenverfügung erstellen. Besonders wichtig ist sie für ältere Menschen, Personen mit schweren Vorerkrankungen, vor geplanten Operationen und grundsätzlich für jeden Erwachsenen, der sicherstellen möchte, dass seine Behandlungswünsche im Ernstfall beachtet werden.
Wo einreichen
Die Patientenverfügung muss nicht bei einer Behörde eingereicht werden. Sie sollte im Original zu Hause aufbewahrt und Kopien an den Bevollmächtigten, den Hausarzt und nahe Angehörige gegeben werden. Optional kann sie im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden, damit sie im Ernstfall schnell gefunden wird.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-18
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Zu allgemeine Formulierungen verwenden (z. B. nur "keine lebensverlängernden Maßnahmen" ohne konkrete Situationen)
- Die Verfügung nicht regelmäßig überprüfen und aktualisieren (empfohlen alle 2 Jahre)
- Keine Vorsorgevollmacht zusätzlich erstellen (die Patientenverfügung allein regelt nicht, wer entscheidet)
- Die Verfügung nicht auffindbar aufbewahren oder Angehörige nicht über deren Existenz informieren
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