Antrag auf Pflegeleistungen (Pflegegrad) online ausfüllen
Der Antrag auf Pflegeleistungen ist der erste Schritt zur Einstufung in einen Pflegegrad (1-5) und den damit verbundenen Leistungen der Pflegeversicherung. Nach Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Begutachtung. Je nach Pflegegrad stehen Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages-/Nachtpflege und weitere Leistungen zur Verfügung.
So füllen Sie Antrag auf Pflegeleistungen (Pflegegrad) aus
Antragsteller und pflegebedürftige Person angeben
Tragen Sie die Daten der pflegebedürftigen Person ein: Name, Versicherungsnummer, Anschrift. Geben Sie an, wer den Antrag stellt (Betroffener, Angehöriger, Bevollmächtigter).
Aktuelle Pflegesituation beschreiben
Beschreiben Sie den Pflegebedarf: Hilfe bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Hauswirtschaft, kognitive Einschränkungen. Geben Sie an, ob bereits Pflegeleistungen bezogen werden.
Antrag einreichen und Begutachtung vorbereiten
Reichen Sie den Antrag bei der Pflegekasse ein. Führen Sie ein Pflegetagebuch bis zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Bereiten Sie Arztberichte und Krankenunterlagen vor.
Über Antrag auf Pflegeleistungen (Pflegegrad)
Wer braucht dieses Formular
Pflegebedürftige Personen oder deren Angehörige, die Leistungen der Pflegeversicherung beantragen möchten. Voraussetzung: mindestens 2 Jahre Beitragszeit zur Pflegeversicherung in den letzten 10 Jahren. Der Antrag kann auch von Bevollmächtigten gestellt werden.
Wo einreichen
Bei der Pflegekasse, die bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt ist. Der Antrag kann formlos (telefonisch, schriftlich) oder mit diesem Formular gestellt werden. Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-28
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Den Antrag zu spät stellen (Leistungen werden erst ab Antragsmonat gezahlt)
- Beim MD-Gutachten die Pflegesituation herunterspielen (ehrlich den Alltag schildern)
- Kein Pflegetagebuch führen (wichtige Dokumentation für die Begutachtung)
- Widerspruchsmöglichkeit bei zu niedrigem Pflegegrad nicht nutzen (1 Monat Frist)