Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag online ausfüllen
Der Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags ist das Formular des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Der Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 Euro pro Monat und Wohnung (Stand 2024). Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine vollständige Befreiung oder eine Ermäßigung auf ein Drittel (6,12 Euro) beantragt werden.
So füllen Sie Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag aus
Beitragsnummer angeben
Geben Sie Ihre Beitragsnummer an (neunstellige Nummer auf dem Beitragsbescheid). Wenn Sie noch keine Beitragsnummer haben, tragen Sie Ihre persönlichen Daten und die Adresse der Wohnung ein, für die die Befreiung gelten soll.
Befreiungsgrund auswählen
Kreuzen Sie den zutreffenden Befreiungsgrund an: Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, BAföG, Ausbildungsbeihilfe, Asylbewerberleistungen oder ein anderer gesetzlicher Grund. Bei Ermäßigung wegen Behinderung kreuzen Sie das entsprechende Feld an.
Nachweis beifügen
Fügen Sie eine Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheids bei, der den Leistungsbezug bestätigt. Bei Ermäßigung wegen Behinderung legen Sie eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen RF bei.
Zeitraum der Befreiung prüfen
Die Befreiung wird in der Regel für den Zeitraum bewilligt, der auf dem Leistungsbescheid angegeben ist. Achten Sie darauf, dass der Bescheid den gewünschten Zeitraum abdeckt. Bei unbefristeten Leistungen gilt die Befreiung bis auf Widerruf.
Antrag unterschreiben und absenden
Unterschreiben Sie den Antrag und senden Sie ihn mit den Nachweisen an den Beitragsservice (50656 Köln). Alternativ können Sie den Antrag online über rundfunkbeitrag.de stellen und die Nachweise hochladen. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa vier bis sechs Wochen.
Über Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Wer braucht dieses Formular
Empfänger von Sozialleistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter, BAföG, Ausbildungsbeihilfe oder Asylbewerberleistungen können eine Befreiung beantragen. Menschen mit Behinderung (Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis) haben Anspruch auf Ermäßigung. Taubblinde Menschen sind vollständig befreit.
Wo einreichen
Der Antrag wird an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in Köln (50656 Köln) gesendet. Er kann per Post eingereicht oder online über rundfunkbeitrag.de gestellt werden. Der Befreiungsbescheid der Sozialleistung (z. B. Bürgergeld-Bescheid) muss als Nachweis beigefügt werden.
Quelle und Aktualität
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Den Antrag nicht rechtzeitig stellen (die Befreiung gilt frühestens ab dem Monat der Antragstellung, nicht rückwirkend)
- Den aktuellen Leistungsbescheid (z. B. Bürgergeld-Bescheid) nicht beifügen
- Vergessen, den Antrag rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums zu erneuern
- Als Mitbewohner nicht wissen, dass die Befreiung nur für den Beitragsschuldner gilt (pro Wohnung zahlt nur eine Person)
Häufig gestellte Fragen
Ist dieses Formular kostenlos ausfüllbar?
Ja. Mit SimplePDF können Sie PDF-Formulare kostenlos in Ihrem Browser ausfüllen. Die meisten Nutzer können dies ohne ein Konto tun. Für Team- und Geschäftsfunktionen sehen Sie unsere Preispläne.
Muss ich ein Konto erstellen?
Nein. Sie können das Formular ausfüllen und herunterladen, ohne ein Konto zu erstellen oder sich anzumelden.
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Handelt es sich um Rechts-, Steuer- oder Einwanderungsberatung?
Nein. SimplePDF stellt Werkzeuge zum Ausfüllen von Formularen und allgemeine Informationen bereit, keine professionelle Beratung. Überprüfen Sie die Anforderungen anhand offizieller Anweisungen oder bei einer qualifizierten Fachperson.
Kann ich einen direkten Link zu diesem Formular teilen?
Ja! Sie können einen direkten Link zu jedem PDF erstellen, indem Sie dessen URL mit simplepdf.com/ voranstellen. Zum Beispiel: simplepdf.com/https://example.com/form.pdf. Jeder, der den Link öffnet, kann das Formular sofort im Browser ausfüllen. Sie können auch den Editor in Ihre eigene Website einbetten.
Kann ich mich als Student vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?
Studierende können sich befreien lassen, wenn sie BAföG erhalten. Der BAföG-Bescheid dient als Nachweis. Studierende, die kein BAföG erhalten, müssen den vollen Beitrag zahlen. In Wohngemeinschaften muss nur eine Person den Beitrag zahlen (pro Wohnung ein Beitrag). Wer in einem Studierendenwohnheim ein eigenes Zimmer mit eigenem Mietvertrag hat, gilt als eigene Wohnung und muss einen eigenen Beitrag zahlen.
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