Antrag auf Feststellung einer Behinderung (NRW) online ausfüllen
Der Antrag auf Feststellung einer Behinderung nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) dient dazu, den Grad der Behinderung (GdB) und besondere Merkzeichen amtlich feststellen zu lassen. Bei einem GdB von mindestens 50 erhält man einen Schwerbehindertenausweis, der zahlreiche Nachteilsausgleiche ermöglicht. Dieses Formular gilt für Nordrhein-Westfalen; andere Bundesländer verwenden eigene Formulare.
So füllen Sie Antrag auf Feststellung einer Behinderung (NRW) aus
Persönliche Daten eintragen
Füllen Sie Ihre persönlichen Angaben aus: Name, Geburtsdatum, Adresse, Staatsangehörigkeit und Bankverbindung (für eventuelle Nachzahlungen). Geben Sie an, ob es sich um einen Erstantrag, Verschlimmerungsantrag oder Änderungsantrag handelt.
Alle Gesundheitsstörungen auflisten
Listen Sie alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf, auch solche, die Sie für geringfügig halten. Jede einzelne Störung wird mit einem Teil-GdB bewertet, und die Gesamtbewertung kann höher ausfallen als die einzelnen Werte. Beschreiben Sie die Auswirkungen auf Ihren Alltag.
Behandelnde Ärzte und Kliniken angeben
Geben Sie alle Ärzte, Therapeuten und Kliniken an, die Sie wegen der angegebenen Gesundheitsstörungen behandeln oder behandelt haben: Name, Fachrichtung, vollständige Adresse. Je mehr Nachweise vorliegen, desto schneller wird der Antrag bearbeitet.
Merkzeichen beantragen
Beantragen Sie gegebenenfalls besondere Merkzeichen: G (erhebliche Gehbehinderung), aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), B (Begleitung), H (Hilflosigkeit), Bl (Blindheit), RF (Rundfunkbeitrag), TBl (Taubblindheit). Die Merkzeichen gewähren zusätzliche Nachteilsausgleiche.
Antrag mit Unterlagen einreichen
Reichen Sie den Antrag mit allen verfügbaren ärztlichen Unterlagen ein: Befundberichte, Arztbriefe, Entlassungsberichte, Gutachten. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwei bis vier Monate. Bei einem GdB von mindestens 50 erhalten Sie automatisch einen Schwerbehindertenausweis.
Über Antrag auf Feststellung einer Behinderung (NRW)
Wer braucht dieses Formular
Jede Person mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, die voraussichtlich länger als sechs Monate andauert und von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Dies umfasst körperliche, geistige, seelische Behinderungen und chronische Erkrankungen wie Diabetes, Rheuma, Herzerkrankungen, psychische Erkrankungen oder Krebserkrankungen. Auch Verschlimmerungsanträge bei bereits festgestellter Behinderung werden mit diesem Formular gestellt.
Wo einreichen
In Nordrhein-Westfalen wird der Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln oder Münster, je nach Wohnort). Der Antrag kann per Post, teilweise online oder persönlich eingereicht werden. In anderen Bundesländern sind die Versorgungsämter, Landesämter oder Kreissozialämter zuständig.
Quelle und Aktualität
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Nicht alle Gesundheitsstörungen angeben (auch scheinbar geringfügige Einschränkungen können den GdB erhöhen)
- Die behandelnden Ärzte nicht mit vollständiger Adresse und Fachrichtung angeben
- Keine Befundberichte oder ärztlichen Gutachten beilegen (beschleunigt das Verfahren erheblich)
- Keinen Widerspruch einlegen, wenn der festgestellte GdB zu niedrig erscheint (Frist: ein Monat nach Bescheid)
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Welche Vorteile bietet ein Schwerbehindertenausweis?
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