Sorgerechtsverfügung online ausfüllen
Mit einer Sorgerechtsverfügung legen Eltern fest, wer im Falle ihres Todes oder ihrer dauerhaften Handlungsunfähigkeit das Sorgerecht für ihre minderjährigen Kinder übernehmen soll. Ohne Verfügung entscheidet das Familiengericht nach eigenem Ermessen. Die Verfügung ist eine Empfehlung an das Gericht, die in der Regel befolgt wird.
So füllen Sie Sorgerechtsverfügung aus
Eltern- und Kinderdaten eintragen
Geben Sie Ihre vollständigen Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift) sowie die Daten aller betroffenen minderjährigen Kinder ein.
Gewünschten Vormund benennen
Tragen Sie die Person ein, die das Sorgerecht übernehmen soll: vollständiger Name, Anschrift und Verhältnis zum Kind. Benennen Sie idealerweise auch einen Ersatzvormund.
Unterschrift und Aufbewahrung
Unterschreiben Sie die Verfügung eigenhändig mit Ort und Datum. Informieren Sie den benannten Vormund und bewahren Sie das Original sicher auf. Eine Hinterlegung beim Nachlassgericht ist empfehlenswert.
Über Sorgerechtsverfügung
Wer braucht dieses Formular
Alle Eltern minderjähriger Kinder, insbesondere Alleinerziehende, Paare mit gemeinsamem Sorgerecht, und Stiefeltern-Familien. Besonders wichtig, wenn beide Elternteile gleichzeitig ausfallen könnten (z.B. bei gemeinsamen Reisen) oder wenn bestimmte Verwandte explizit ausgeschlossen werden sollen.
Wo einreichen
Die Sorgerechtsverfügung muss nicht bei einer Behörde eingereicht werden, sollte aber sicher aufbewahrt und dem benannten Vormund mitgeteilt werden. Optional kann sie beim Nachlassgericht oder Notar hinterlegt werden. Sie kann auch im Testament integriert werden.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-28
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Die Verfügung nicht handschriftlich unterschreiben (formale Voraussetzung)
- Den gewünschten Vormund nicht vorab fragen, ob er einverstanden ist
- Nur einen Vormund benennen ohne Ersatzperson
- Die Verfügung nach Änderung der Lebensumstände nicht aktualisieren (Umzug, Scheidung)
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