Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Einzelunternehmen) online ausfüllen
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen ist das Pflichtformular, das jeder neue Selbständige und Freiberufler beim Finanzamt einreichen muss. Er dient der steuerlichen Registrierung und wird vom Finanzamt zur Vergabe einer Steuernummer, zur Festlegung der Vorauszahlungen und zur Umsatzsteuer-Einstufung verwendet.
So füllen Sie Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Einzelunternehmen) aus
Persönliche Angaben eintragen
Geben Sie Ihre persönlichen Daten ein: Name, Geburtsdatum, Adresse, Steuer-Identifikationsnummer, Bankverbindung und Familienstand. Bei Ehepartnern sind auch deren Angaben erforderlich.
Tätigkeit beschreiben
Beschreiben Sie Ihre Tätigkeit detailliert, geben Sie den Beginn der Tätigkeit an und wählen Sie die Rechtsform (Einzelunternehmen). Geben Sie an, ob es sich um eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit handelt.
Umsatzsteuer-Optionen wählen
Entscheiden Sie, ob Sie die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) in Anspruch nehmen möchten (keine Umsatzsteuer bis 22.000 Euro Jahresumsatz) oder auf Regelbesteuerung optieren. Beantragen Sie gegebenenfalls eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Gewinnschätzung angeben
Schätzen Sie Ihren voraussichtlichen Umsatz und Gewinn für das laufende und das folgende Jahr. Diese Angaben bestimmen die Höhe der Einkommensteuer-Vorauszahlungen. Schätzen Sie realistisch, um zu hohe Vorauszahlungen zu vermeiden.
Elektronisch über ELSTER einreichen
Übermitteln Sie den Fragebogen über Ihr ELSTER-Konto (Registrierung erforderlich, dauert ca. 2 Wochen). Nach Bearbeitung erhalten Sie Ihre Steuernummer und einen Bescheid über eventuelle Vorauszahlungen.
Über Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Einzelunternehmen)
Wer braucht dieses Formular
Jede natürliche Person, die eine selbständige, gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit in Deutschland aufnimmt: Freelancer, Einzelunternehmer, Gewerbetreibende, Ärzte, Anwälte, Künstler und andere Freiberufler. Der Fragebogen muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit eingereicht werden.
Wo einreichen
Der Fragebogen muss seit 2021 elektronisch über das ELSTER-Portal (elster.de) an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Zuständig ist das Finanzamt am Ort der Betriebsstätte oder bei Freiberuflern am Wohnsitz. Eine Papierversion wird nur in Ausnahmefällen akzeptiert.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-18
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) nicht verstehen und falsch ankreuzen
- Den voraussichtlichen Gewinn zu hoch ansetzen (führt zu hohen Steuervorauszahlungen)
- Die Frist von einem Monat nach Tätigkeitsbeginn nicht einhalten
- Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht beantragen, obwohl Geschäfte im EU-Ausland geplant sind
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