Antrag auf Stundung von Steuern online ausfüllen
Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung von Steuerschulden beim Finanzamt. Wer Steuern vorübergehend nicht zahlen kann, kann eine befristete Stundung oder Ratenzahlung beantragen, um Zwangsvollstreckung zu vermeiden.
So füllen Sie Antrag auf Stundung von Steuern aus
Zahlungsschwierigkeiten dokumentieren
Dokumentieren Sie Ihre finanzielle Situation: Einkommensübersicht, Ausgaben, Vermögenswerte, bestehende Verbindlichkeiten und Grund der Zahlungsschwierigkeiten.
Antrag ausfüllen
Füllen Sie den Stundungsantrag aus: Steuerbescheid-Aktenzeichen, Steuerbetrag, gewünschte Stundungsdauer oder Ratenzahlungsplan, Begründung.
Sicherheiten anbieten
Bieten Sie ggf. Sicherheiten an (Grundschuld, Bankbürgschaft). Bei Ratenzahlung einen realistischen Tilgungsplan vorschlagen.
Beim Finanzamt einreichen
Reichen Sie den Antrag mit Nachweisen beim Finanzamt ein. Das Finanzamt erhebt Stundungszinsen (0,5 % pro Monat). Die Entscheidung erfolgt meist innerhalb von 2-4 Wochen.
Über Antrag auf Stundung von Steuern
Wer braucht dieses Formular
Steuerpflichtige, die fällige Steuern nicht fristgerecht zahlen können. Voraussetzung: Die Einziehung wäre eine erhebliche Härte und der Steueranspruch ist nicht gefährdet.
Wo einreichen
Beim zuständigen Finanzamt. Der Antrag sollte vor Fälligkeit der Steuer gestellt werden, um Säumniszuschläge und Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-03-01
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Antrag zu spät gestellt: Den Stundungsantrag vor Fälligkeit der Steuerschuld einreichen. Nach Fälligkeit fallen Säumniszuschläge an (1 % pro Monat).
- Begründung unzureichend: Die vorübergehende Zahlungsunfähigkeit muss glaubhaft dargelegt werden. Einkommens- und Vermögensnachweise beifügen.