Testament (Handschriftliche Vorlage) online ausfüllen
Ein handschriftliches Testament (eigenhändiges Testament) ist die einfachste Form der letztwilligen Verfügung in Deutschland. Es muss vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden. Kein Notar erforderlich. Es kann jederzeit widerrufen oder geändert werden. Die Vorlage dient als Orientierung - das eigentliche Testament muss handschriftlich verfasst werden.
So füllen Sie Testament (Handschriftliche Vorlage) aus
Vorlage als Orientierung lesen
Lesen Sie die Vorlage als Muster. Beachten Sie: Das eigentliche Testament muss komplett handschriftlich verfasst werden. Ein ausgedrucktes oder getipptes Testament ist ungültig.
Testament eigenhändig schreiben
Schreiben Sie Ihr Testament vollständig von Hand. Benennen Sie klar Ihre Erben und deren Anteile. Vergessen Sie nicht Ort, Datum und Ihre vollständige Unterschrift.
Sicher aufbewahren oder hinterlegen
Bewahren Sie das Testament sicher auf und informieren Sie eine Vertrauensperson. Optimal: Hinterlegung beim Amtsgericht (75 Euro Gebühr), damit es im Erbfall sicher gefunden wird.
Über Testament (Handschriftliche Vorlage)
Wer braucht dieses Formular
Jede volljährige Person, die ihren Nachlass regeln möchte. Besonders wichtig bei abweichenden Wünschen von der gesetzlichen Erbfolge: Vermächtnisse an Nicht-Verwandte, Enterbungen, Teilungsanordnungen oder die Bestimmung eines Testamentsvollstreckers.
Wo einreichen
Ein Testament kann zu Hause aufbewahrt oder beim Amtsgericht (Nachlassgericht) hinterlegt werden (empfohlen, Gebühr: 75 Euro). Die Hinterlegung stellt sicher, dass das Testament im Erbfall gefunden und eröffnet wird.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-28
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Das Testament nicht vollständig eigenhändig (per Hand) schreiben (Computerausdrucke sind ungültig!)
- Ort und Datum vergessen (macht das Testament zwar nicht ungültig, kann aber zu Problemen führen)
- Formulierungen, die Raum für Interpretation lassen (präzise Erben und Anteile benennen)
- Den Pflichtteil nicht bedenken (Ehepartner und Kinder haben immer Pflichtteilsanspruch)
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