Finanzen & Steuern

Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) online ausfüllen

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) ist die regelmäßige Meldung der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) an das Finanzamt, die monatlich oder vierteljährlich abzugeben ist. Unternehmer melden ihre vereinnahmte Umsatzsteuer und ziehen die gezahlte Vorsteuer ab. Die Differenz wird als Zahllast an das Finanzamt überwiesen oder als Vorsteuerüberhang erstattet.

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Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) - simplepdf.com

So füllen Sie Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) aus

1

Umsätze des Voranmeldungszeitraums erfassen

Tragen Sie alle steuerpflichtigen Umsätze getrennt nach Steuersatz ein: 19 % (Regelsteuersatz), 7 % (ermäßigter Satz) und steuerfreie Umsätze (z. B. Exporte, innergemeinschaftliche Lieferungen). Erfassen Sie auch unentgeltliche Wertabgaben.

2

Vorsteuer zusammenstellen

Ermitteln Sie die abziehbare Vorsteuer aus allen Eingangsrechnungen des Zeitraums. Die Rechnungen müssen alle Pflichtangaben nach § 14 UStG enthalten (Steuernummer oder USt-IdNr. des Lieferanten, Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Nettobetrag, Steuersatz und -betrag).

3

Innergemeinschaftliche Erwerbe und Reverse-Charge melden

Erfassen Sie innergemeinschaftliche Erwerbe (Einkäufe aus anderen EU-Ländern) und Leistungen, bei denen Sie die Umsatzsteuer nach dem Reverse-Charge-Verfahren schulden (§ 13b UStG). Diese werden gleichzeitig als Umsatzsteuer und Vorsteuer gemeldet.

4

Zahllast oder Erstattung berechnen

Die Zahllast ergibt sich aus: vereinnahmte Umsatzsteuer minus abziehbare Vorsteuer. Ist das Ergebnis positiv, überweisen Sie den Betrag ans Finanzamt. Bei negativem Ergebnis (Vorsteuerüberhang) erhalten Sie eine Erstattung.

5

Elektronisch über ELSTER einreichen

Übermitteln Sie die UStVA über ELSTER bis zum 10. des Folgemonats. Bei genehmigter Dauerfristverlängerung (Antrag einmalig zu Jahresbeginn) verlängert sich die Frist um einen Monat.

Über Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA)

Wer braucht dieses Formular

Alle Unternehmer, die nicht die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) in Anspruch nehmen. Im Gründungsjahr und im Folgejahr ist die monatliche Abgabe Pflicht. Danach richtet sich der Abgabezeitraum nach der Vorjahres-Umsatzsteuerschuld: monatlich bei über 7.500 Euro, vierteljährlich bei 1.000-7.500 Euro, und Befreiung von der Voranmeldung bei unter 1.000 Euro.

Wo einreichen

Die UStVA muss ausschließlich elektronisch über das ELSTER-Portal (elster.de) an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Die Abgabefrist ist der 10. des Folgemonats (bei Dauerfristverlängerung: 10. des übernächsten Monats). Eine Papierabgabe ist nur in extremen Ausnahmefällen möglich.

Quelle und Aktualität

  • Geprüft am: 2026-02-28
  • Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.

Häufige Fehler vermeiden

  • Die Abgabefrist (10. des Folgemonats) versäumen (Verspätungszuschlag und Säumniszuschlag drohen)
  • Steuerfreie Umsätze (z. B. innergemeinschaftliche Lieferungen) nicht korrekt melden
  • Vorsteuer aus nicht berechtigten Rechnungen (fehlende Pflichtangaben) geltend machen
  • Die Dauerfristverlängerung nicht beantragen (verschafft einen Monat Aufschub gegen 1/11 Sondervorauszahlung)

Häufig gestellte Fragen

Ist dieses Formular kostenlos ausfüllbar?

Ja. Mit SimplePDF können Sie PDF-Formulare kostenlos in Ihrem Browser ausfüllen. Die meisten Nutzer können dies ohne ein Konto tun. Für Team- und Geschäftsfunktionen sehen Sie unsere Preispläne.

Muss ich ein Konto erstellen?

Nein. Sie können das Formular ausfüllen und herunterladen, ohne ein Konto zu erstellen oder sich anzumelden.

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Nein. SimplePDF stellt Werkzeuge zum Ausfüllen von Formularen und allgemeine Informationen bereit, keine professionelle Beratung. Überprüfen Sie die Anforderungen anhand offizieller Anweisungen oder bei einer qualifizierten Fachperson.

Kann ich einen direkten Link zu diesem Formular teilen?

Ja! Sie können einen direkten Link zu jedem PDF erstellen, indem Sie dessen URL mit simplepdf.com/ voranstellen. Zum Beispiel: simplepdf.com/https://example.com/form.pdf. Jeder, der den Link öffnet, kann das Formular sofort im Browser ausfüllen. Sie können auch den Editor in Ihre eigene Website einbetten.

Wie beantrage ich eine Dauerfristverlängerung?

Die Dauerfristverlängerung verschafft Ihnen einen Monat mehr Zeit für die UStVA. Sie beantragen sie einmalig zu Jahresbeginn über ELSTER (Formular USt 1 H). Bei monatlicher Abgabe müssen Sie eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahres-Umsatzsteuer leisten. Bei vierteljährlicher Abgabe entfällt die Sondervorauszahlung. Die Fristverlängerung gilt dann dauerhaft, bis Sie sie widerrufen oder das Finanzamt sie aufhebt.

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