Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) online ausfüllen
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) ist die regelmäßige Meldung der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) an das Finanzamt, die monatlich oder vierteljährlich abzugeben ist. Unternehmer melden ihre vereinnahmte Umsatzsteuer und ziehen die gezahlte Vorsteuer ab. Die Differenz wird als Zahllast an das Finanzamt überwiesen oder als Vorsteuerüberhang erstattet.
So füllen Sie Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) aus
Umsätze des Voranmeldungszeitraums erfassen
Tragen Sie alle steuerpflichtigen Umsätze getrennt nach Steuersatz ein: 19 % (Regelsteuersatz), 7 % (ermäßigter Satz) und steuerfreie Umsätze (z. B. Exporte, innergemeinschaftliche Lieferungen). Erfassen Sie auch unentgeltliche Wertabgaben.
Vorsteuer zusammenstellen
Ermitteln Sie die abziehbare Vorsteuer aus allen Eingangsrechnungen des Zeitraums. Die Rechnungen müssen alle Pflichtangaben nach § 14 UStG enthalten (Steuernummer oder USt-IdNr. des Lieferanten, Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Nettobetrag, Steuersatz und -betrag).
Innergemeinschaftliche Erwerbe und Reverse-Charge melden
Erfassen Sie innergemeinschaftliche Erwerbe (Einkäufe aus anderen EU-Ländern) und Leistungen, bei denen Sie die Umsatzsteuer nach dem Reverse-Charge-Verfahren schulden (§ 13b UStG). Diese werden gleichzeitig als Umsatzsteuer und Vorsteuer gemeldet.
Zahllast oder Erstattung berechnen
Die Zahllast ergibt sich aus: vereinnahmte Umsatzsteuer minus abziehbare Vorsteuer. Ist das Ergebnis positiv, überweisen Sie den Betrag ans Finanzamt. Bei negativem Ergebnis (Vorsteuerüberhang) erhalten Sie eine Erstattung.
Elektronisch über ELSTER einreichen
Übermitteln Sie die UStVA über ELSTER bis zum 10. des Folgemonats. Bei genehmigter Dauerfristverlängerung (Antrag einmalig zu Jahresbeginn) verlängert sich die Frist um einen Monat.
Über Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA)
Wer braucht dieses Formular
Alle Unternehmer, die nicht die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) in Anspruch nehmen. Im Gründungsjahr und im Folgejahr ist die monatliche Abgabe Pflicht. Danach richtet sich der Abgabezeitraum nach der Vorjahres-Umsatzsteuerschuld: monatlich bei über 7.500 Euro, vierteljährlich bei 1.000-7.500 Euro, und Befreiung von der Voranmeldung bei unter 1.000 Euro.
Wo einreichen
Die UStVA muss ausschließlich elektronisch über das ELSTER-Portal (elster.de) an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Die Abgabefrist ist der 10. des Folgemonats (bei Dauerfristverlängerung: 10. des übernächsten Monats). Eine Papierabgabe ist nur in extremen Ausnahmefällen möglich.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-28
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Die Abgabefrist (10. des Folgemonats) versäumen (Verspätungszuschlag und Säumniszuschlag drohen)
- Steuerfreie Umsätze (z. B. innergemeinschaftliche Lieferungen) nicht korrekt melden
- Vorsteuer aus nicht berechtigten Rechnungen (fehlende Pflichtangaben) geltend machen
- Die Dauerfristverlängerung nicht beantragen (verschafft einen Monat Aufschub gegen 1/11 Sondervorauszahlung)
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