Umsatzsteuererklärung (USt 2 A) online ausfüllen
Die Umsatzsteuererklärung (USt 2 A) ist die jährliche Zusammenfassung aller Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Sie dient der endgültigen Berechnung der Umsatzsteuerschuld für das gesamte Kalenderjahr und gleicht die bereits geleisteten Vorauszahlungen mit der Jahresschuld ab. Korrekturen und Nachträge aus dem Jahresabschluss werden hier berücksichtigt.
So füllen Sie Umsatzsteuererklärung (USt 2 A) aus
Jahresumsätze nach Steuersätzen zusammenfassen
Summieren Sie alle Umsätze des Jahres, getrennt nach Steuersatz (19 %, 7 %, steuerfrei, Reverse-Charge). Gleichen Sie die Summen mit Ihren Voranmeldungen ab und berücksichtigen Sie Korrekturen aus dem Jahresabschluss.
Vorsteuer des Jahres ermitteln
Fassen Sie die gesamte abziehbare Vorsteuer des Jahres zusammen. Berücksichtigen Sie Vorsteuerberichtigungen (z. B. bei Änderung der Nutzungsverhältnisse von Investitionsgütern) und nachträglich eingegangene Rechnungen.
Vorauszahlungen und Sondervorauszahlung eintragen
Tragen Sie alle im Laufe des Jahres geleisteten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen ein, einschließlich der Sondervorauszahlung aus der Dauerfristverlängerung. Die Differenz zur Jahresschuld ergibt eine Nachzahlung oder Erstattung.
Anlage prüfen und elektronisch einreichen
Vergleichen Sie die Jahreserklärung mit Ihren Voranmeldungen und der Buchhaltung. Reichen Sie die Erklärung über ELSTER ein. Bei Abweichungen zu den Voranmeldungen wird das Finanzamt die Differenz ausgleichen.
Über Umsatzsteuererklärung (USt 2 A)
Wer braucht dieses Formular
Alle Unternehmer, die umsatzsteuerpflichtige Umsätze tätigen, unabhängig davon, ob sie zur Abgabe von Voranmeldungen verpflichtet waren. Auch Kleinunternehmer (§ 19 UStG), die nur steuerfreie Umsätze tätigen, müssen seit dem Veranlagungszeitraum 2024 grundsätzlich keine Jahreserklärung mehr abgeben.
Wo einreichen
Die Umsatzsteuererklärung muss elektronisch über das ELSTER-Portal (elster.de) an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Die Abgabefrist entspricht der Einkommensteuererklärung (31. Juli des Folgejahres, bei steuerlicher Beratung: Ende Februar des übernächsten Jahres).
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-28
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Die Jahreserklärung mit den Voranmeldungen nicht abstimmen (Differenzen führen zu Nachfragen)
- Korrekturbuchungen aus dem Jahresabschluss nicht in die Jahreserklärung aufnehmen
- Vorsteuerbeträge aus Vorjahresrechnungen nicht korrekt zuordnen
- Die Dauerfristverlängerungs-Sondervorauszahlung nicht als Vorauszahlung anrechnen