Unterhaltsvorschuss-Antrag online ausfüllen
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für alleinerziehende Eltern, wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt. Die Leistung wird bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt und beträgt je nach Alter zwischen 187 und 338 Euro monatlich (2024). Der Staat fordert den Betrag vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurück.
So füllen Sie Unterhaltsvorschuss-Antrag aus
Persönliche Daten und Kinderdaten eintragen
Geben Sie Ihre Daten als alleinerziehender Elternteil ein sowie die Daten des Kindes: Name, Geburtsdatum, Anschrift.
Angaben zum unterhaltspflichtigen Elternteil
Tragen Sie die bekannten Daten des anderen Elternteils ein. Falls unbekannt oder nicht erreichbar, geben Sie dies an.
Nachweise beifügen und beim Jugendamt einreichen
Fügen Sie Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung und Nachweise über bisherige Unterhaltszahlungen bei. Reichen Sie den Antrag beim zuständigen Jugendamt ein.
Über Unterhaltsvorschuss-Antrag
Wer braucht dieses Formular
Alleinerziehende, deren Kind keinen oder unregelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhält. Das Kind muss seinen Wohnsitz in Deutschland haben und beim alleinerziehenden Elternteil leben.
Wo einreichen
Beim Jugendamt des Wohnortes. Der Antrag kann persönlich oder per Post eingereicht werden. Einige Jugendämter bieten auch Online-Antragstellung an.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-28
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Den Antrag nicht rückwirkend stellen (Zahlung erst ab Antragsmonat)
- Fehlende Nachweise über die Unterhaltspflicht des anderen Elternteils
- Nicht angeben, dass der andere Elternteil unbekannt ist (auch dann besteht Anspruch)
- Änderungen nicht rechtzeitig dem Jugendamt melden
Häufig gestellte Fragen
Ist dieses Formular kostenlos ausfüllbar?
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Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?
Der Unterhaltsvorschuss richtet sich nach dem Mindestunterhalt abzüglich Kindergeld: 187 Euro (0-5 Jahre), 252 Euro (6-11 Jahre), 338 Euro (12-17 Jahre) monatlich (2024).
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