Vollmacht (Allgemeine Vollmacht) online ausfüllen
Die allgemeine Vollmacht ermächtigt eine Vertrauensperson, in bestimmten oder allen Angelegenheiten des täglichen Lebens zu handeln. Sie umfasst typischerweise Verträge, Finanzen, Gesundheit, Wohnung, Post und digitale Konten. Anders als die Vorsorgevollmacht ist sie nicht speziell auf den Fall der Geschäftsunfähigkeit ausgelegt, kann aber mit einer solchen kombiniert werden.
So füllen Sie Vollmacht (Allgemeine Vollmacht) aus
Vollmachtgeber und Bevollmächtigten eintragen
Tragen Sie die vollständigen persönlichen Daten beider Parteien ein: Name, Geburtsdatum, Adresse. Sie können auch einen Ersatzbevollmächtigten benennen.
Umfang der Vollmacht festlegen
Wählen Sie die Bereiche aus, in denen der Bevollmächtigte handeln darf: Verträge, Finanzen, Gesundheit, Wohnungsangelegenheiten, Post, digitale Konten. Kreuzen Sie nur die gewünschten Bereiche an.
Unterschrift und ggf. Beglaubigung
Unterschreiben Sie die Vollmacht eigenhändig mit Ort und Datum. Für bestimmte Rechtsgeschäfte (Immobilien, Handelsregister) ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich.
Über Vollmacht (Allgemeine Vollmacht)
Wer braucht dieses Formular
Personen, die eine Vertrauensperson bevollmächtigen möchten, sie in bestimmten Angelegenheiten zu vertreten: bei Bankgeschäften, Behördengängen, Vertragsabschlüssen, Arztbesuchen oder Wohnungsangelegenheiten. Besonders sinnvoll für ältere Menschen, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Vielreisende.
Wo einreichen
Die Vollmacht muss nicht bei einer Behörde eingereicht werden. Sie wird dem Bevollmächtigten ausgehändigt, der sie bei Bedarf vorlegt. Für Immobiliengeschäfte ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich, für Bankgeschäfte wird oft eine bankeigene Vollmacht verlangt.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-28
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Zu vage Formulierung des Umfangs (konkrete Bereiche benennen)
- Keine Angabe, ob die Vollmacht über den Tod hinaus gelten soll
- Fehlende Unterschrift des Vollmachtgebers oder unleserliche Daten
- Verwechslung mit Vorsorgevollmacht (diese greift erst bei Geschäftsunfähigkeit)
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