Vorsorgevollmacht online ausfüllen
Die Vorsorgevollmacht ist ein Dokument, mit dem eine volljährige Person eine oder mehrere Vertrauenspersonen bevollmächtigt, im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit rechtlich bindende Entscheidungen zu treffen. Sie umfasst typischerweise Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmung und Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten.
So füllen Sie Vorsorgevollmacht aus
Bevollmächtigte Person(en) auswählen
Wählen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen als Bevollmächtigte. Bestimmen Sie, ob mehrere Bevollmächtigte einzeln oder nur gemeinsam handeln dürfen. Benennen Sie auch Ersatzbevollmächtigte.
Umfang der Vollmacht festlegen
Bestimmen Sie die Aufgabenbereiche: Gesundheitssorge und Pflegebedürftigkeit, Vermögenssorge (Bankgeschäfte, Immobilien, Verträge), Behörden- und Gerichtsvertretung, Aufenthaltsbestimmung, Post- und Fernmeldeverkehr.
Gesundheitliche Angelegenheiten regeln
Legen Sie fest, ob der Bevollmächtigte in ärztliche Eingriffe einwilligen, über Heilbehandlungen entscheiden und in Maßnahmen nach § 1831 BGB (freiheitsentziehende Maßnahmen) einwilligen darf. Dies sollte mit einer Patientenverfügung kombiniert werden.
Vermögensangelegenheiten regeln
Bestimmen Sie, ob der Bevollmächtigte über Bankkonten verfügen, Verträge abschließen und kündigen, Immobiliengeschäfte tätigen und Schenkungen vornehmen darf. Setzen Sie gegebenenfalls Grenzen.
Unterschreiben und registrieren
Unterschreiben Sie die Vollmacht eigenhändig mit Datum. Eine notarielle Beurkundung ist empfehlenswert, insbesondere wenn Immobiliengeschäfte oder Bankgeschäfte abgedeckt werden sollen. Registrieren Sie die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister (zvr-online.de).
Über Vorsorgevollmacht
Wer braucht dieses Formular
Jede volljährige Person sollte eine Vorsorgevollmacht erstellen. Ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Betreuungsgericht im Ernstfall einen rechtlichen Betreuer, der nicht unbedingt ein Familienmitglied sein muss. Besonders wichtig ist sie für Alleinstehende, ältere Personen und Personen mit Vorerkrankungen. Auch Ehepartner benötigen eine Vollmacht, da sie nicht automatisch füreinander entscheiden dürfen.
Wo einreichen
Die Vorsorgevollmacht muss nicht bei einer Behörde eingereicht werden. Sie sollte im Original sicher aufbewahrt und eine Kopie dem Bevollmächtigten übergeben werden. Die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (zvr-online.de) wird dringend empfohlen, damit die Vollmacht im Ernstfall vom Betreuungsgericht gefunden wird.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-18
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Die Vollmacht zu vage formulieren und die Befugnisse nicht klar abgrenzen
- Die Vollmacht nicht im Zentralen Vorsorgeregister registrieren (Kosten: einmalig ca. 20 Euro)
- Keine Ersatzbevollmächtigten benennen für den Fall, dass der Hauptbevollmächtigte verhindert ist
- Ehepartner davon ausgehen, dass sie automatisch füreinander handeln dürfen (ohne Vollmacht ist das nicht der Fall)
Häufig gestellte Fragen
Ist dieses Formular kostenlos ausfüllbar?
Ja. Mit SimplePDF können Sie PDF-Formulare kostenlos in Ihrem Browser ausfüllen. Die meisten Nutzer können dies ohne ein Konto tun. Für Team- und Geschäftsfunktionen sehen Sie unsere Preispläne.
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Nein. Sie können das Formular ausfüllen und herunterladen, ohne ein Konto zu erstellen oder sich anzumelden.
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Kann ich einen direkten Link zu diesem Formular teilen?
Ja! Sie können einen direkten Link zu jedem PDF erstellen, indem Sie dessen URL mit simplepdf.com/ voranstellen. Zum Beispiel: simplepdf.com/https://example.com/form.pdf. Jeder, der den Link öffnet, kann das Formular sofort im Browser ausfüllen. Sie können auch den Editor in Ihre eigene Website einbetten.
Brauche ich sowohl eine Vorsorgevollmacht als auch eine Patientenverfügung?
Ja, beide Dokumente ergänzen sich. Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer für Sie handeln darf, wenn Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind. Die Patientenverfügung bestimmt, was medizinisch getan oder unterlassen werden soll. Ohne Vorsorgevollmacht hat Ihr Bevollmächtigter keine Befugnis zu handeln; ohne Patientenverfügung fehlt ihm die Orientierung für medizinische Entscheidungen. Idealerweise erstellen Sie beide Dokumente zusammen.
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