Antrag auf Hinterbliebenenrente (Witwenrente) online ausfüllen
Offizieller Antrag der Deutschen Rentenversicherung auf Hinterbliebenenrente (Formular R0500). Witwen, Witwer und eingetragene Lebenspartner können nach dem Tod des Versicherten Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben. Es wird zwischen kleiner und großer Witwenrente unterschieden.
So füllen Sie Antrag auf Hinterbliebenenrente (Witwenrente) aus
Anspruch prüfen
Prüfen Sie, ob der Verstorbene die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat oder bereits Rente bezog. Die Ehe muss mindestens 1 Jahr bestanden haben.
Antrag ausfüllen
Füllen Sie das Formular R0500 vollständig aus. Geben Sie Daten des Verstorbenen, Heiratsdatum, eigenes Einkommen und Bankverbindung an.
Unterlagen beifügen
Fügen Sie Sterbeurkunde, Heiratsurkunde, Versicherungsnummer des Verstorbenen, eigene Einkommensnachweise und Personalausweis bei.
Antrag einreichen
Reichen Sie den Antrag bei der DRV ein. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3-6 Monate. Bei finanzieller Notlage kann ein Vorschuss beantragt werden.
Über Antrag auf Hinterbliebenenrente (Witwenrente)
Wer braucht dieses Formular
Hinterbliebene Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner nach dem Tod des Versicherten. Auch geschiedene Ehepartner können unter bestimmten Voraussetzungen (Erziehungsrente) Ansprüche haben.
Wo einreichen
Bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Der Antrag kann online, per Post oder persönlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle gestellt werden.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-28
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Antrag zu spät gestellt: Rückwirkende Zahlung ist nur für 12 Kalendermonate vor Antragsmonat möglich. Den Antrag zeitnah nach dem Todesfall stellen.
- Eigenes Einkommen nicht angegeben: Eigenes Einkommen wird auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Freibeträge beachten und alle Einkünfte vollständig angeben.
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Was ist der Unterschied zwischen kleiner und großer Witwenrente?
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