Wohngeldantrag (Mietzuschuss) online ausfüllen
Der Wohngeldantrag (Mietzuschuss) ist das Formular zur Beantragung von Wohngeld für Mieter. Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen. Seit der Wohngeldreform 2023 haben deutlich mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld, und die Beträge wurden erheblich erhöht.
So füllen Sie Wohngeldantrag (Mietzuschuss) aus
Anspruch prüfen
Nutzen Sie den Wohngeldrechner auf der Website Ihres Bundeslandes oder der Bundesregierung, um zu prüfen, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben. Die Höhe hängt von Haushaltsgröße, Einkommen und Miethöhe ab.
Persönliche und Haushaltsangaben
Geben Sie Ihre persönlichen Daten und die aller Haushaltsmitglieder an: Name, Geburtsdatum, Verwandtschaftsverhältnis und ob die Person Einkommen erzielt. Geben Sie die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen an.
Mietkosten und Wohnsituation
Tragen Sie die monatliche Bruttokaltmiete, die Heiz- und Nebenkosten und die Wohnfläche ein. Geben Sie an, seit wann das Mietverhältnis besteht. Legen Sie eine Kopie des Mietvertrags bei.
Einkommensnachweise beifügen
Fügen Sie für alle Haushaltsmitglieder Einkommensnachweise der letzten 12 Monate bei: Gehaltsnachweise, Rentenbescheide, Kindergeldbescheide, Unterhaltszahlungen, Einkünfte aus Nebentätigkeiten.
Antrag einreichen
Reichen Sie den vollständigen Antrag mit allen Nachweisen bei der Wohngeldstelle ein. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen. Bei Bewilligung wird das Wohngeld für 12 Monate gewährt und monatlich ausgezahlt.
Über Wohngeldantrag (Mietzuschuss)
Wer braucht dieses Formular
Mieter mit geringem Einkommen, die keine Transferleistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe oder BAföG-Vollförderung erhalten. Anspruchsberechtigt sind unter anderem Geringverdiener, Rentner mit niedriger Rente, Alleinerziehende und Familien. Seit 2023 haben auch Haushalte mit mittlerem Einkommen häufig Anspruch.
Wo einreichen
Der Antrag wird bei der örtlichen Wohngeldstelle eingereicht. Diese ist je nach Gemeinde beim Rathaus, dem Bezirksamt, dem Landratsamt oder dem Sozialamt angesiedelt. In einigen Bundesländern ist die Online-Beantragung über das jeweilige Verwaltungsportal möglich.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-18
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Nicht alle Haushaltsmitglieder und deren Einkommen angeben
- Den Antrag nicht rechtzeitig stellen (Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, nicht rückwirkend)
- Den Weiterbewilligungsantrag nicht rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums stellen (in der Regel 12 Monate)
- Heizkosten nicht in die Mietkosten einrechnen (seit 2023 werden Heizkosten beim Wohngeld berücksichtigt)
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